Immer mehr ausländische Behörden achten verstärkt darauf, dass auf deren Hoheitsgewässern nur mehr Yachten (Sportboote) mit amtlicher Zulassung (Seebrief) zum Einsatz gelangen!
		Seit dem Frühjahr 2001 verlangen nunmehr auch die Hafenbehörden von 
		Italien, Kroatien und Slowenien das Mitführen einer amtlichen Zulassung!
		Alle bisher üblichen Bestätigungen (ÖAMTC, ARBÖ, Yachtclubs, ...) werden 
		nicht mehr akzeptiert! 
Formulare am Beispiel Steiermark: (nachdem das Anmelden von Booten Ländersache gibt es in jedem Bundesland eine eigene Abteilung ... )
 Seeschifffahrt 
	- Antrag auf Zulassung
 Seeschifffahrt 
	- Antrag auf Verlängerung des Seebrief
 Seeschifffahrt 
	- Antrag auf Abmeldung des Seebrief
 Seeschifffahrt 
	- Vollmacht Seebrief
 Seeschifffahrt 
	- Informationsblatt gesetzliche Grundlagen:
Seeschifffahrt:
 Seeschifffahrtsgesetz 
(SeeSchG) 
 Jachtzulassungsverordnung 
(JachtZulVO) 
Preise und technische Daten können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden
Unsere AGB'S gelten bei jeder Kommunikation als akzeptiert
		